Sie möchten Ihr Zuhause schon lange barrierefrei umbauen und den Wohnkomfort erhöhen? Dann beantragen Sie noch jetzt den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung, bevor die Töpfe leer sind. Der Zuschuss 455-B wird von der KfW für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort gewährt. Langfrist planen lohnt sich jetzt doppelt! Denn mit der KfW-Förderung lassen sich Ihre Umbaupläne besonders günstig realisieren, damit Ihre Immobilie zu jeder Lebenssituation passt.
Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen möglich sind und setzen diese selbstverständlich auch gerne für Sie um!
Welche Maßnahmen werden unter anderem gefördert?
- Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder sowie deren Überdachung
- Sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen und Windfänge
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte, Hebe- oder Plattformlifte
- Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
- Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude zur Schaffung einer neuen Wohneinheit
- Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen (hier wird die Schaffung und Anpassung von Balkonen, Terrassen und Loggien gefördert, die schwellenlos zu erreichen sind und mit einem rutschhemmenden Bodenbelag ausgestattet werden)
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind oder auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
Wie ist die Zuschusshöhe?
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit 10% ihrer förderfähigen Kosten bezuschusst; maximal jedoch mit 5.000 €
Was ist sonst noch wichtig?
Der Antrag im KfW-Zuschussportal muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Haben Sie Fragen zum Förderprodukt? Rufen Sie unter der kostenfreien Servicenummer der KFW an: 0800 539 9002 . Sie erreichen sie von Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr. Wir beraten und unterstützen Sie gerne hinsichtlich der Planung und Umsetzung für ein komfortables und barrierefreies Zuhause. Jetzt beraten und fördern lassen!