Jetzt Investitionszuschuss beantragen und Wohnkomfort erhöhen

Sie möchten Ihr Zuhause schon lange barrierefrei umbauen und den Wohnkomfort erhöhen? Dann beantragen Sie noch jetzt den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung, bevor die Töpfe leer sind. Der Zuschuss 455-B wird von der KfW für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort gewährt. Langfrist planen lohnt sich jetzt doppelt! Denn mit der KfW-Förderung lassen sich Ihre Umbaupläne besonders günstig realisieren, damit Ihre Immobilie zu jeder Lebenssituation passt.

Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen möglich sind und setzen diese selbstverständlich auch gerne für Sie um!

Welche Maßnahmen werden unter anderem gefördert?

  • Wege zum Gebäude und Wohn­umfeld­maßnahmen
    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/­Rollstühle und Fahrräder sowie deren Überdachung
    • Sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
    • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetterschutzmaßnahmen wie Über­dachungen und Windfänge
  • Überwindung von Treppen und Stufen
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
    • Treppenlifte, Hebe- oder Plattformlifte
    • Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren
  • Umgestaltung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau
    • Änderung des Raum­zuschnitts von Wohn- und Schlaf­räumen, Fluren oder Küchen
    • Flächenteilung in einem bestehenden Wohn­gebäude zur Schaffung einer neuen Wohneinheit
    • Verbreiterung von Tür­durch­gängen mit Einbau neuer Innentüren
    • Schwellenabbau
    • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen (hier wird die Schaffung und Anpassung von Balkonen, Terrassen und Loggien gefördert, die schwellenlos zu erreichen sind und mit einem rutschhemmenden Bodenbelag ausgestattet werden)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind oder auch eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen.

Wie ist die Zuschusshöhe?

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit 10% ihrer förderfähigen Kosten bezuschusst; maximal jedoch mit 5.000 €

Was ist sonst noch wichtig?

Der Antrag im KfW-Zuschuss­portal muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt? Rufen Sie unter der kostenfreien Servicenummer der KFW an:  0800 539 9002 . Sie erreichen sie von Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr. Wir beraten und unterstützen Sie gerne hinsichtlich der Planung und Umsetzung für ein komfortables und barrierefreies Zuhause.  Jetzt beraten und fördern lassen!

Haftungsausschluss: Eine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte wird nicht übernommen. Ebenso ist eine Haftung der VDS für Personen-,Sach oder Vermögensschäden ausgeschlossen.

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